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1. Leistungserbringung Die Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung des Angebots erbracht.
2. Teilnahmevoraussetzungen Die Teilnahme am Seminar ist freiwillig. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich selbst und seine Handlungen inner- und außerhalb des Seminars. Für verursachte Schäden kommt der Teilnehmer auf und stellt den Veranstalter, den Kursleiter und die Gastgeber an den Veranstaltungsorten von allen Haftungsansprüchen frei.
3. Nutzungsrechte Seminarkonzeptionen und Seminarunterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei COMNESSIO Ltd. & Co. KG. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Seminarteilnehmer bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch COMNESSIO Ltd. & Co. KG. Eine Veröffentlichung - auch auszugsweise - ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
4. Mitwirkungspflicht Verletzt der Auftraggeber eine Mitwirkungs- oder Beistellungspflicht kann der Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
5. Zahlungen Sämtliche Zahlungen sind umgehend und ohne Abzug frei Zahlstelle sofort nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Besteht das Training aus mehreren Teilen, wird nach jedem Seminarblock eine Rechnung über die bis dahin erbrachten Leistungen gestellt. Bei Zahlungsverzug (d.h., ab 14 Tage nach Rechnungsdatum) werden Verzugszinsen und Mahngebühren in Höhe von 100,--€ berechnet. Zurückbehaltungen und Aufrechnungen sind ausgeschlossen.
6. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse Ereignisse höherer Gewalt berechtigen COMNESSIO Ltd. & Co. KG, die Erfüllung übernommener Auftragsverpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik oder Aussperrung beim Auftraggeber und sonstige Umstände gleich, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Der Auftraggeber kann die Erklärung verlangen, ob der Auftrag innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt wird oder nicht. Erfolgt diese Erklärung nicht, so kann der Auftraggeber zurücktreten. Keine Haftung wird übernommen für Kosten, die dem Auftraggeber durch Ausfall des/der Referenten (Krankheit, Unfall, Verkehrsstörung und Ereignisse höherer Gewalt) und damit dem Ausfall der Veranstaltungen entstehen. COMNESSIO Ltd. & Co. KG verpflichtet sich jedoch, einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorzugeben.
7. Haftung COMNESSIO Ltd. & Co. KG steht dafür ein, daß ihre Leistungen frei von Rechten Dritter sind, die die vertragliche Nutzung der Leistung beeinträchtigen. Alle weiteren Haftungen sind ausgeschlossen.
8. Geheimhaltung Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln.
9. Sonstige Bedingungen Der Auftraggeber kann seine Rechte und die Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Genehmigung von COMNESSIO Ltd. & Co. KG an Dritte übertragen. COMNESSIO Ltd. & Co. KG ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Abweichende Vereinbarungen und Abreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern unterzeichnet sein. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages voll wirksam.
10. Recht und Gerichtsstand Alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsverhältnisse bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Nürnberg.
11. Stornierung Storniert der Auftraggeber einen Auftrag bis drei Monate vor dem Durchführungstermin, so wird nur das halbe Trainerhonorar berechnet. Bei späteren Stornierungen wird das gesamte Honorar fällig.
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