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AGBs für Firmenseminare

1. Leistungserbringung
Die Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung des Angebots erbracht.

2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme am Seminar ist freiwillig. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich selbst und seine Handlungen inner- und außerhalb des Seminars. Für verursachte Schäden kommt der Teilnehmer auf und stellt den Veranstalter, den Kursleiter und die Gastgeber an den Veranstaltungsorten von allen Haftungsansprüchen frei.

3. Nutzungsrechte
Seminarkonzeptionen und Seminarunterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei COMNESSIO Seminare. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Seminarteilnehmer bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch COMNESSIO Seminare. Eine Veröffentlichung - auch auszugsweise - ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

4. Mitwirkungspflicht
Verletzt der Auftraggeber eine Mitwirkungs- oder Beistellungspflicht kann der Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

5. Zahlungen
Sämtliche Zahlungen sind umgehend und ohne Abzug frei Zahlstelle sofort nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Besteht das Training aus mehreren Teilen, wird nach jedem Seminarblock eine Rechnung über die bis dahin erbrachten Leistungen gestellt. Bei Zahlungsverzug (d.h., ab 14 Tage nach Rechnungsdatum) werden Verzugszinsen und Mahngebühren in Höhe von 50,--€ berechnet. Zurückbehaltungen und Aufrechnungen sind ausgeschlossen.

6. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen COMNESSIO Seminare, die Erfüllung übernommener Auftragsverpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik oder Aussperrung beim Auftraggeber und sonstige Umstände gleich, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Der Auftraggeber kann die Erklärung verlangen, ob der Auftrag innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt wird oder nicht. Erfolgt diese Erklärung nicht, so kann der Auftraggeber zurücktreten. Keine Haftung wird übernommen für Kosten, die dem Auftraggeber durch Ausfall des/der Referenten (Krankheit, Unfall, Verkehrsstörung und Ereignisse höherer Gewalt) und damit dem Ausfall der Veranstaltungen entstehen. COMNESSIO Seminare verpflichtet sich jedoch, einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorzugeben.

7. Haftung
COMNESSIO Seminare steht dafür ein, daß ihre Leistungen frei von Rechten Dritter sind, die die vertragliche Nutzung der Leistung beeinträchtigen. Alle weiteren Haftungen sind ausgeschlossen.

8. Geheimhaltung
Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln.

9. Sonstige Bedingungen
Der Auftraggeber kann seine Rechte und die Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Genehmigung von COMNESSIO Seminare an Dritte übertragen. COMNESSIO Seminare ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Abweichende Vereinbarungen und Abreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern unterzeichnet sein. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages voll wirksam.

10. Recht und Gerichtsstand
Alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsverhältnisse bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Nürnberg.

11. Stornierung
Storniert der Auftraggeber einen Auftrag bis vier Wochen vor dem Durchführungstermin, so wird nur das halbe Trainerhonorar berechnet. Bei späteren Stornierungen wird das gesamte Honorar fällig.

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