1) Vertrag: Nach DIN 69905 wird der Begriff „Auftrag“ gleichgesetzt mit dem "Vertrag über Lieferungen und Leistungen. Das Zustandekommen setzt das Einverständnis der Vertragsparteien voraus." Die schriftliche Form ist nach BGB nicht vorgeschrieben, in der Praxis jedoch unbedingt zu empfehlen. Die Anfertigung eines eigenen Vertragsdokumentes ist nicht erforderlich, wenn in der üblichen Reihenfolge: Angebotsanfrage (bzw. Ausschreibung), Angebot, Auftragserteilung, Auftragsbestätigung vorgegangen wird. Die Ausarbeitung eines eigenen Vertrages für langfristig erbrachte Dienstleistungen (z. B. Projektmanagement, Stellen einer Infrastruktur usw.) empfiehlt sich, in dem die einzelnen Leistungen und Vergütungen sowie die Gewährleistungsbedingungen und Auflösungsmöglichkeiten festgelegt sind.
2) Vertragsdokument: Das vom Auftraggeber rechtsverbindlich unterzeichnete Dokument, das den Auftragnehmer beauftragt, vereinbarten Leistungen zu erbringen, und ihn verpflichtet, die entsprechende Vergütung zu zahlen. Für die Abrechnungsfähigkeit von Aufwänden kann das Datum der Unterzeichnung von Bedeutung sein. Vor dem Auftragsdatum dem Auftragnehmer entstandene Aufwände sind nur dann fakturierbar, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich bestätigt. Z.B. in einer früheren Absichtserklärung (Letter of Intent) kann dies geregelt werden. Das Auftragsdatum bei Festpreisvereinbarungen bestimmt lediglich das frühest mögliche Rechnungsdatum. Der Inhalt des unterzeichneten Auftragsdokuments ist genau zu prüfen und mit Ausschreibung und Angebot zu vergleichen. Erste Änderungen gegenüber den ursprünglichen Vereinbarungen sind unter Umständen möglich. Eine Kopie des Auftragsdokuments sollte im Projekthandbuch abgelegt werden. |
zu 3) Beauftragte Arbeiten: Während die DIN in der direkten Definition des Begriffs "Auftrag" diesen im Sinne der vertraglichen Geschäftsbeziehung definiert, verwendet sie ihn in zusammengesetzten Begriffen wie "Auftragsabwicklung", "Auftragsunterbrechung" und "Auftragsabschluss" im Sinne der auszuführenden Arbeiten. Diese Doppeldeutigkeit des Begriffes "Auftrag" entspricht seiner allgemeinen Verwendung, macht aber eine besondere Sorgfalt erforderlich. Die Aufnahme der Begrifflichkeiten der Auftragsbearbeitung in die DIN 69905 lässt den Rückschluss zu, dass das Normungsgremium den Auftrag gewissermaßen als den "kleinen Bruder" des Projektes gesehen hat. Zwar beruht jedes Projekt auf einem Auftrag, aber nicht jeder Auftrag verdient die Bezeichnung "Projekt". Zwischen Auftrag und Projekt wird firmen- und branchenspezifisch unterschieden. Z.B. die Anzahl gleichartiger Vorhaben, die Auftragssumme, die Zeitdauer oder die Neuheit der Aufgabenstellung sind mögliche Kriterien. |
Synonyme / Verwandte Begriffe / weiter führende Begriffe Akquisition, Angebot, Arbeitsauftrag, Auftraggeber, Auftragnehmer, Auftragsabbruch, Auftragsabschluss, Auftragsabwicklung, Auftragsbestätigung, Auftragserteilung, Auftragskalkulation, Auftragsunterbrechung, Auftragsverhandlung, Aufwandsnachweis, Beschaffungswesen, Kleinprojekt, Lastenheft, Liefergegenstand, Pflichtenheft, Projektauftrag, Projekthandbuch, Projektleitervereinbarung, Projektvereinbarung, Vertrag, Vertragsmanagement
Englische Entsprechung Order; Contract; Commission; Project Charter
Basiert auf folgender Norm DIN 69905 |